Dieter Linder

Die Wappen und Flaggen der bayerischen Bezirke

 

Der Freistaat Bayern ist in eine dritte kommunale Selbstverwaltungsebene untergliedert, die sieben Bezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Sie sind territorial zwar deckungsgleich mit den auch in anderen Bundesländern existierenden Regierungsbezirken, verfügen aber u. a. mit den auf vier Jahren gewählten Bezirkstagen über eigene Parlamente mit Aufgabenbereichen vorwiegend sozialer Natur.

 

Bezirk Oberbayern Bezirk Niederbayern Bezirk Oberpfalz Bezirk Oberfranken Bezirk Mittelfranken Bezirk Unterfranken Bezirk Schwaben

Karte der bayerischen Bezirke

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Als Selbstverwaltungskörperschaften genießen sie entsprechend Art. 3 der »Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (BezO)« aus dem Jahre 1953 in der Fassung vom 06.01.1993 das Recht, eigene Wappen und Fahnen zu führen. Während die Wappen noch einen gewissen Bekanntheitsgrad genießen, ist das Aussehen der Bezirksflaggen wenig bekannt, werden sie doch zumeist nur bei Tagungen der Bezirksorgane gehisst. Eine kritische Dokumentation aller Bezirkssymbole suchte man bislang vergebens.

Obwohl die damals noch als »Kreisgemeindenbe« bezeichneten Bezirke bereits 1919 zu Selbstverwaltungskörperschaften ähnlich den Landkreisen und Gemeinden erhoben wurden, sollte es noch bis 1957 dauern, bis der erste Bezirk ein Wappen annahm, und bis 1960, bis die erste Bezirksfahne aufgezogen wurde.

Trotz manch anderer Auffassung besaßen die heute sieben bzw. bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges noch acht Bezirke (die linksrheinische Pfalz kam auf Veranlassung der Besatzungsmächte an das neue Bundesland Rheinland-Pfalz) nach dem Gesetz keine eigenen Symbole. Selbst die 1953 erlassene Bezirksordnung ging von unzutreffenden Voraussetzungen aus, wenn sie in Art. 3 Abs. 1 Satz 1 ausführte: »Die Bezirke können ihre geschichtlichen Wappen und Fahnen führen.«

Ursache dafür dürfte unter anderem gewesen sein, dass der angesehene Heraldiker Otto Hupp im »Münchener Kalender« des Jahres 1906 vier Jahre zuvor angefertigte Wappenentwürfe für die »bayerischen Kreise« publizierte. Diese Wappenvorschläge fanden so großes Gefallen, dass Hupp sie beispielsweise 1911 auf der Ehrengabe der bayerischen Gemeinden zum 90. Geburtstag von Prinzregent Luitpold in prächtiger Ausgestaltung abbildete.

Immer wieder gingen in der Folgezeit Auskunftssuchende davon aus, dass offizielle Bezirkswappen geführt würden. Bis Ende der 50er Jahre sah sich folglich der langjährige Wappenreferent beim zuständigen Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München, Dr. Klemens Stadler, immer wieder genötigt, darauf hinzuweisen, dass in Literatur und Presse auftauchende Wappen rein privater Natur seien und keinen amtlichen Charakter genössen. Der Bedarf an Bezirkssymbolen ließ sich nicht mehr von der Hand weisen, etwa zum Schmuck von bezirkseigenen Bauten, für Unterrichtszwecke oder bei öffentlichen Veranstaltungen.

In den Jahren 1957 bis 1965 nahmen schließlich alle sieben Bezirke offizielle Wappen an. Bezirksfahnen wurden seit 1960 erst drei verliehen, die anderen vier Bezirke führen jedoch inoffiziell ebenfalls Flaggen, deren amtliche Genehmigung wünschenswert wäre. 

Im folgenden werden die Symbole in der üblichen Reihenfolge (Zugehörigkeit der Bezirke zu Bayern) dokumentiert.

 

1. Bezirk Oberbayern

 

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Der bevölkerungsreichste und flächengrößte Bezirk Oberbayern, dem auch die Landeshauptstadt München angehört, erhielt am 27.05.1964 die Wappengenehmigung durch das Bayerische Staatsministerium des Innern. Die Blasonierung lautet: »Unter einem Schildhaupt mit den bayerischen Rauten in Schwarz ein rot gekrönter und rotbewehrter goldener Löwe«.

Vorausgegangen waren ab dem Jahre 1960 verschiedene Entwürfe, die inhaltlich zunächst dem Huppschen Modell folgten: Rauten für Altbayern, Mönchskopf oder Sendlinger Tor für die Landeshauptstadt München, der Freisinger Mohrenkopf für das 1802 aufgehobene gleichnamige Hochstift. Später wurde der Rückgriff auf Torbogen und Mohrenkopf zugunsten des altbayerischen, ursprünglich pfalzbayerischen Löwen fallen gelassen.

Übrig blieben die Rauten und der Löwe, um Oberbayern »als Kernstück des alten wittelsbachischen Territoriums mit der wichtigsten Residenz München« zu kennzeichnen. Rauten und Löwe bildeten in gevierter Anordnung lange Zeit alleine das wittelsbachische Herrscherwappen und treten im Bezirkswappen in geändertem Arrangement dem Betrachter entgegen.

 

Die gleichzeitige Annahme einer Bezirksfahne wurde 1964 nicht ins Auge gefasst. Aktenkundig fassbar sind derartige Bestrebungen erstmals für das Jahr 1978. Bezirksheimatpfleger Paul Ernst Rattelmüller favorisierte Muster, in denen die Farben Weiß und Blau dominierten. Dem standen allerdings Vorschriften im Wege, die die Ableitung der erlaubten ein, zwei oder drei Längsstreifen von den Hauptfarben des Wappens besagten. Außerdem ist die Farbfolge Weiß-Blau in Bayern grundsätzlich der Staatsflagge vorbehalten.

Folglich standen prinzipiell die Farbkombinationen Gelb-Schwarz und Gelb-Blau zur Disposition. Gelb-Schwarz schied aber aus, da es mit den Farben der Landeshauptstadt München zusammenfiel und sich die Bezirksfahne von der Fahne des Bezirkssitzes, d. i. hier München, zu unterscheiden hat. Übrig blieb der bei den Bezirksrepräsentanten wenig beliebte Farbakkord Gelb-Blau, der in zwei oder drei Streifen arrangiert werden könnte. Vermittelnd versuchte das Bayerische Staatsministerium des Innern die Streifenfolge Weiß-Blau-Weiß mit aufgelegtem Bezirkswappen in die Diskussion zu bringen, jedoch vergebens.

Seit 1979 strebt der Bezirk die Genehmigung einer Wappenfahne an. Eine undatierte, wohl aus dem Jahre 1981 stammende Skizze zeigt ein Wappenbanner mit Rauten und Löwen in gevierter Anordnung.

Obwohl eine Genehmigung dieses oder eines anderen Wappenbanners kaum anzunehmen ist, flaggt der Bezirk seit dem 11.03.1982 mit der nachstehenden, nicht offiziell gebilligten Hängeflagge.

Gegenwärtig setzt sich der Bezirk mit der Annahme eines Logos auseinander, das neben dem Wappen eingesetzt werden soll.

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2. Bezirk Niederbayern

 

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Das von Franz Högner, Landshut, ausgesprochen prägnant gezeichnete niederbayerische Bezirkswappen erlangte am 24.09.1957 die ministerielle Genehmigung. Die Beschreibung lautet: »Gespalten; vorne die bayerischen Rauten, hinten in Silber ein aufgerichteter roter Panther.« Zunächst sollte der Panther blau tingiert werden wie im bayerischen Staatswappen.

Der Hauptkomplex des 1255 formierten Herzogtums Niederbayern-Landshut entsprang der Erbmasse der Spanheimer, die einen (vermutlich roten) Panther im Schild führten. Mit dem Erwerb dieser Ländereien nahmen die Wittelsbacher das Pantheremblem als Nebenfigur in ihr Wappen auf. Die seitherige Zugehörigkeit Niederbayerns zum Hause Wittelsbach wird durch die Rauten repräsentiert.

 

Bereits am 23.06.1959 tritt Bezirksheimatpfleger Dr. Hans Bleibrunner an das Hauptstaatsarchiv bezüglich einer Fahne heran. Er erhält zur Antwort, dass die Streifenfolge Rot-Weiß angebracht sei. Von der ebenfalls denkbaren Farbfolge Blau-Weiß-Rot sei aufgrund der Ähnlichkeit mit der französischen Trikolore abzuraten. In den Folgejahren wechseln mehrere Schreiben den Empfänger, ohne dass eine Genehmigung stattfindet. Ursache ist der Wunsch der niederbayerischen Stellen, die »weiß-blauen Rauten in irgendeiner geeigneten Weise zur Geltung« zu bringen, dem der Wappenreferent aufgrund der einschlägigen Bestimmungen nicht Folge leisten kann. Neben Rot-Weiß wird nunmehr auch eine dreistreifige Version aus Weiß-Rot-Weiß ins Gespräch gebracht.

Am 04.05.1961 favorisiert der Bezirkstagspräsident ein Wappenbanner, d. h. vorne die bayerischen Rauten, hinten in Weiß der rote Panther – ein aus vexillologischer Sicht begrüßenswertes Muster, das allerdings wiederum an den rigiden bayerischen Bestimmungen scheitern muss, dass Kommunalfahnen nur Streifen aufweisen dürfen.

Obwohl sich der Bezirk in der Folgezeit nicht mehr um eine Fahnengenehmigung bemühte, führt er heute interessanterweise doch die zunächst vorgeschlagene Farbfolge Rot-Weiß mit aufgelegtem Wappen. Sogar in einem dem Verfasser vorliegenden, farbig gedruckten Informationsblatt mit dem Titel »Das Wappen des Bezirkes Niederbayern« (ohne Ort und Jahr) heißt es wörtlich: »Die Bezirksfahne zeigt die Streifen Rot und Weiß mit aufgelegtem Wappen.« Einer Genehmigung durch das Innenministerium stünde damit eigentlich nichts mehr im Wege.

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3. Bezirk Oberpfalz

 

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Am 12.10.1954 wandte sich die Regierung der Oberpfalz in ihrer Funktion als Verwaltung des Bezirkes mit dem Ansinnen nach einer Wappenfindung an das Hauptstaatsarchiv. Im Unterschied zu anderen Bezirken konnte dabei der Wappenvorschlag Hupps, in Silber ein golden gekrönter und bewehrter blauer Löwe, nicht in Betracht kommen. Der Löwe war ein Missgriff Hupps gewesen, stellte das Veldenzer Wappen aus der linksrheinischen Pfalz dar und besaß keinerlei Bezug zur Oberpfalz.

Die endgültige Wappenzeichnung, genehmigt am 25.08.1960, folgte einem Vorschlag des Staatsarchivs Amberg aus dem Jahre 1954: »Gespalten durch eine aufsteigende und eingeschweifte rote Spitze, darin zwei schräg gekreuzte silberne Schlüssel; vorne in Schwarz ein links gewendeter rot bewehrter und rot gekrönter goldener Löwe, hinten die bayerischen Rauten.«

Die Bedenken des Hauptstaatsarchivs gegen die Aufnahme der Regensburger Schlüssel waren zuvor durch die Zustimmung der Stadt Regensburg zerstreut worden. Löwe und Rauten versinnbildlichen die Pfalz und Altbayern.

Das Oberpfälzer Wappen ist das einzige Bezirkswappen, das von einer Bundeswehreinheit als Verbandsabzeichen übernommen wurde: der in Regensburg angesiedelten 4. Panzergrenadierdivision, die spätere 4. Jägerdivision. So erscheint es bis zum heutigen Tag auf den Ärmeln der Ausgehuniformen aller Divisionsangehörigen.

 

 

Seit 1973 liefen Bemühungen um die Schaffung einer Bezirksfahne an, deren Aussehen sich aus den Figurenfarben als Gelb-Blau-Weiß ableiten ließ. Diese Farbanordnung konnte sich zuletzt gegen Wünsche nach einer gelb-schwarzen Flagge durchsetzen. Eine Skizze mit der am 17.03.1976 genehmigten Bezirksfahne liegt den Archivunterlagen bei. »Die Fahne zeigt drei Streifen in der Farbenfolge Gelb-Blau-Weiß mit dem aufgelegten Bezirkswappen.« Damit handelt es sich um die einzige dreistreifige Bezirksfahne in Bayern.

Der Bezirk Oberpfalz stellte die neue Fahne am 27.05.1976 anlässlich des in Nabburg stattfindenden 21. Bayerischen Nordgautages feierlich der Öffentlichkeit vor. Aufschlussreich und allgemeingültig sind die ins Feld geführten Beweggründe für die Flaggenannahme, die in einem interfraktionellen Antrag der CSU- und SPD-Fraktion des Bezirkstages vom 16.12.1975 genannt werden: »[…] es erscheint als eine Forderung der Zeit, die Oberpfalz bei Vollsitzungen des Bezirkstages oder Veranstaltungen auf Bezirksebene, wie z. B. beim Nordgautag oder der Oberpfälzer Fischwoche u. ä., entsprechend zu repräsentieren. Vor allem die Bezirkseinrichtungen lassen sich mit einer Bezirksfahne publikumswirksamer darstellen.«

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4. Bezirk Oberfranken

 

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Bevor das autorisierte Wappen angenommen wurde, verwendete der Bezirk das von Hupp entworfene Emblem, jedoch unter Weglassung der auf dem oberen Schildrand ruhenden Königskrone. Unter Beifügung des eines Wappenentwurfs fragte die Bezirksregierung am 19.08.1952 und erneut am 15.10.1954 nach, ob es amtlicher Natur sei.

Auf den negativen Bescheid hin kamen Bestrebungen in Gange, das Wappen durch das Innenministerium sanktionieren zu lassen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Bezirksausschuss am 04.03.1959. Das Hauptstaatsarchiv riet von einer unveränderten Übernahme des gewohnheitsmäßig geführten Wappens ab und empfahl als Bildmotive den markgräflich-bayreuthischen Adler, den Bamberger Löwen und den Coburger Rautenkranz. Der Bezirk seinerseits beharrte trotz Bedenken des Münchner Archivs auf der Beibehaltung des fränkischen Rechens.

So entstand das am 30.05.1960 genehmigte und mit vier Motiven schwer befrachtete Wappenbild: »Über rotem Schildfuß, darin drei silberne Spitzen, zweimal gespalten; vorne in Gold ein mit einer silbernen Schrägleiste überdeckter, linksgewendeter, rotbewehrter schwarzer Löwe; Mitte geviert von Silber und Schwarz; hinten fünfmal geteilt von Schwarz und Gold, belegt mit einem schräggestellten und geschwungenen grünen Rautenkranz.«

 

 

Es spricht für die Weitsicht der oberfränkischen Bezirksvertreter, dass sie zugleich die Genehmigung einer Bezirksfahne anstrebten – der ersten im Freistaat. Die Wahl der Farbfolge erwies sich angesichts der vielen Wappenmotive als schwierig. Theoretisch kamen u. a. Schwarz-Rot-Gold und Schwarz-Weiß-Rot in Frage, die aber aus nachvollziehbaren Erwägungen ausschieden. So fand sich als wohlfeiler Kompromiss die Annahme des bereits als typisch fränkisch empfundenen Farbakkords Weiß-Rot, darauf befindet sich üblicherweise das Bezirkswappen. Überdies ließen sich die Farben als Reminiszenz auf die »alten Reichsfarben« Weiß-Rot und damit die im Oberfränkischen zahlreichen Reichsgüter interpretieren.

Die Annahme einer eigenen Bezirksfahne wurde von den Zeitgenossen differenziert bewertet. In dem Artikel »Unsere Fahne ist rot und weiß …« der »Süddeutschen Zeitung« vom 13.07.1961 kamen unterschiedliche Meinungen zum Ausdruck. Die Befürworter begrüßten die Möglichkeit zur Stärkung des fränkischen Heimatgefühls (so der Hofer Oberbürgermeister) oder dass damit auch die dritte kommunale Ebene ins öffentliche Bewusstsein gerückt würde (der Bezirkstagspräsident). Die Gegner argumentierten vorwiegend pragmatisch: Die Anschaffung einer weiteren Fahne und die Aufstellung eines vierten Fahnenmastes neben denen für die Bundes-, Landes- und Stadtflagge koste zu viel Geld, auch ergäben sich protokollarische Bedenken.

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5. Bezirk Mittelfranken

 

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Bereits 1938 befasste sich das Hauptstaatsarchiv mit der Frage nach dem mittelfränkischen Wappen: Für Plastiken an Heeresbauten war von einem Bildhauer das Bezirkswappen erbeten worden. Im Jahre 1956 fragte sogar der mittelfränkische Regierungspräsident beim Hauptstaatsarchiv nach, ob ein amtliches Wappen existiere. Als dies verneint werden musste, ergriff er die Initiative, die bereits am 03.07.1957 mit der Verleihung folgenden Wappens zum Erfolg führen sollte: »Gespalten und vorne geteilt; vorne oben geviert von Silber und Schwarz, unten in Rot drei silberne Spitzen; hinten in Gold am Spalt ein rotbewehrter schwarzer Adler.«

Die Symbolik wird wie folgt ausgelegt: Vierung für die Burggrafen von Nürnberg, die späteren Inhaber der Markgrafschaft Ansbach bzw. des Fürstentums Brandenburg-Bayreuth; halber Adler für die ehemaligen Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber, Dinkelsbühl, Weißenburg und Windsheim; der »Rechen« als allgemeines fränkisches Symbol. Seit 1993 verwendet der Bezirk eine leicht modifizierte Form des Wappens.

Seit etwa 1980 führt der Bezirk eine Fahne in den Farben Rot-Weiß mit aufgelegtem Wappen. Ein Genehmigungsvorgang liegt nicht vor. Die Farbzusammenstellung steht pauschal für Franken.

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6. Bezirk Unterfranken

 

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Die Regierung von Unterfranken als Verwaltung des Bezirks wurde erstmals im Jahre 1954 beim Hauptstaatsarchiv vorstellig. Erwogen wurde eine Übernahme des Huppschen Entwurfes, später dessen Ergänzung um ein viertes Feld mit dem Fuldaer Kreuz. Das Hauptstaatsarchiv wäre zum damaligen Zeitpunkt interessanterweise einverstanden gewesen, wenn auf dem Schild eine gegenüber dem Staatswappen vereinfachte Volkskrone ruhen würde.

1957 stellte der Bezirksausschuss die Suche nach einem Wappen unvermittelt ein, um dann 1961 die Aktivitäten wieder aufzunehmen. Innerhalb weniger Monate reifte das Vorhaben bis zur Genehmigung vom 09.11.1961: »Unter rotem Schildhaupt, darin drei silberne Spitzen, gespalten von Blau und Rot; vorne eine schräggelegte von Silber und Rot gevierte und zweimal gekerbte Standarte an goldener Lanze, hinten ein sechsspeichiges silbernes Rad.«

Damit war Unterfranken der einzige Bezirk, der Otto Hupps Vorschlag aus dem Jahre 1902 ohne bedeutsame Veränderungen übernahm. Lediglich die Schildkrone fiel weg und die Figuren wurden stilistisch verändert. Die Wappenbilder stehen für Franken im allgemeinen (»Rechen«) und die Fürstbistümer Würzburg (Standarte) bzw. Main (Rad).

 

Der Bezirkstag beschloss am 16.12.1997 eine Flagge in der Farbfolge Rot-Weiß [mit mittig aufgelegtem Bezirkswappen].

Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns teilte mit Schreiben vom 31.03.1998 mit, dass keine heraldischen Einwendungen bestünden. Damit besitzt die schon zuvor so gezeigte Bezirksflagge jetzt auch offiziellen Status.

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7. Bezirk Schwaben

 

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Die Suche nach einem schwäbischen Bezirkswappen sollte sich als besonders langwierig herausstellen. Zwar hatte die damalige Regierung von Schwaben und Neuburg im Jahre 1929 den Huppschen Entwurf gutgeheißen, Rechtskraft konnte dieser Schritt jedoch nicht erlangen, weil die Genehmigung des Innenministeriums versagt blieb.

Der Bezirksausschuss vertrat noch 1960 die Auffassung, »dass die Annahme eines eigenen Wappens […] nicht vordringlich sei.« Erst im März 1963 wandte sich der Bezirk an das Hauptstaatsarchiv, um sowohl ein Wappen als auch eine Fahne zu erhalten. Der Wappenreferent empfahl, unter Weglassung der Königs- bzw. Volkskrone, den Huppschen Entwurf.

Angesichts der territorialen Aufsplitterung Schwabens in vorbayerischer Zeit fiel die Wahl repräsentativer Schildmotive nicht leicht. Zur Disposition standen u. a. die staufischen Löwen, das Pfahlwappen der Markgrafen von Burgau, die Zirbelnuss für die frühere Reichsstadt Augsburg oder der Reichsadler für Augsburg und die anderen vormaligen Reichsstädte, die rot-silberne Spaltung des einstigen Hochstifts Augsburg. Die Forderung nach Klarheit des Wappenbildes verlangte aber eine Beschränkung auf das Wesentliche.

Der schwäbische Bezirkstag setzte am 18.10.1963 eine vierköpfige Kommission ausschließlich zur Wappen- und Flaggenfindung ein, und sogar der bayerische Landtagspräsident erkundigte sich nach dem Stand der Dinge. Es erwies sich immer wieder bei öffentlichen Anlässen als ein Dilemma, dass einzig der Bezirk Schwaben nicht durch ein Wappen repräsentiert werden konnte.

Stellvertretend für die große Zahl der vormaligen Territorien fiel die Motivwahl auf den Reichsadler für die reichsunmittelbaren Gebiete, das Augsburger Hochstiftswappen für alle geistlichen Besitztümer und den Schild der Markgrafschaft Burgau für alle weltlichen Herrschaften.

Das Wappen wurde nach der Zeichnung von Rudolf Mussgnug, Nördlingen, am 15.10.1965 genehmigt: »Unter goldenem Schildhaupt, darin ein wachsender, rot bewehrter und golden nimbierter schwarzer Doppeladler, gespalten; vorne gespalten von Rot und Silber, hinten fünfmal schräglinks geteilt von Silber und Rot, überdeckt mit einem goldenen Pfahl.«

 

Gleichzeitig wurde folgende Bezirksfahne verliehen: »Die Fahne zeigt zwei Streifen in der Farbenfolge Rot-Gelb; sie kann auch mit dem Bezirkswappen geführt werden.« Es wurde wegen Verwechslungsgefahr mit der Bundesflagge davon abgesehen, gemäß den Bildmotiven einen schwarzen Streifen hinzuzufügen.

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Literaturhinweis

Dieser Text basiert auf meinen beiden folgenden Veröffentlichungen:

§  Rauten, Adler, Löwe, Schlüssel, Rad. Wenig bekannt: Die Wappen und Flaggen der bayerischen Bezirke, in: Unser Bayern. Heimatbeilage der Bayerischen Staatszeitung, April 1997, Jahrgang 46 Nr. 4, S. 28-29.

§  Die Wappen und Flaggen der bayerischen Bezirke, in: Der Flaggenkurier. Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Flaggenkunde, Nr. 5 (November 1997), S. 3-13, ISSN 0949-6173.

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